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Gebäudeprogramm CH: Holzbau-Förderung 2026
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert den Einsatz erneuerbarer Energien und energieeffiziente Sanierungen – Holzheizungen und Holzbau-Massnahmen sind zentrale Förderobjekte. Hauseigentümer und Unternehmen können Beiträge für den Wechsel auf Holzenergie oder die Gebäudehüllensanierung beantragen.
Das Gebäudeprogramm ist das wichtigste Förderprogramm der Schweiz im Bereich Energie und Gebäude. Es wird gemeinsam von Bund und Kantonen getragen und aus dem Ertrag der CO₂-Abgabe auf fossilen Brennstoffen finanziert. Ziel ist die Reduktion des Energieverbrauchs, die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und die Senkung der CO₂-Emissionen im Gebäudebereich. Holzheizungen – insbesondere automatische Stückholz-, Pellet- und Schnitzelheizungen – zählen zu den prioritär geförderten Massnahmen.
Antragsberechtigt sind private Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Wohnbaugenossenschaften, KMU sowie Gemeinden und gemeinnützige Organisationen. Die Förderung gilt für bestehende Wohn- und Gewerbegebäude; Neubauten sind in der Regel ausgeschlossen. Entscheidend ist, dass die Massnahme vor der Antragstellung noch nicht begonnen wurde – eine Voranmeldung vor Baubeginn ist zwingend erforderlich.
Die Förderbeiträge variieren je nach Kanton erheblich. Für den Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine automatische Holzfeuerung (z. B. Pellet oder Schnitzel) können je nach Leistung und Kanton zwischen 4'000 und 15'000 CHF ausbezahlt werden. Zusätzlich bestehen kantonale Zusatzprogramme, die in Kombination mit dem nationalen Programm beantragt werden können. Gefördert werden ausserdem Gebäudehüllensanierungen (Dämmung, Fenstererneuerung), bei denen Holz als Baustoff besonders klimafreundlich abschneidet.
Die Antragstellung erfolgt direkt über die kantonale Vollzugsstelle oder das zentrale Portal dasgebaeudeprogramm.ch. Dort kann zunächst geprüft werden, welche Massnahmen im eigenen Kanton förderbar sind. Der Prozess umfasst eine Voranmeldung, die Umsetzung der Massnahme durch einen Fachbetrieb, und anschliessend die Einreichung des Abschlussgesuchs mit Rechnungsbelegen und Nachweisen. Auszahlungen erfolgen in der Regel innert weniger Wochen nach vollständiger Einreichung.
Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.
Umsetzungs-Checkliste
- Förderfähige Massnahme auf dasgebaeudeprogramm.ch und im Kantonsprogramm prüfen
- Voranmeldung einreichen – VOR Baubeginn oder Bestellung der Anlage
- Qualifizierten Holzbau-/Heizungsfachbetrieb mit Umsetzung beauftragen
- Alle Rechnungen und technischen Nachweise (Leistungsdaten, Produktzertifikate) aufbewahren
- Abschlussgesuch mit vollständigen Belegen bei der kantonalen Vollzugsstelle einreichen
- Allfällige kantonale Zusatzförderung parallel beantragen (z. B. über Energiefachstelle des Kantons)
- Steuerliche Abzugsfähigkeit der Restkosten mit Treuhänder besprechen
Zahlen & Fakten
bis zu 15'000 CHF (kantonal variierend)
Förderhöhe Holzheizung
Quelle: Gebäudeprogramm CH / EnergieSchweiz 2026
laufend, Gesuche jährlich möglich
Gültigkeit
Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch
Kantone / Vollzugsstellen (koordiniert durch EnergieSchweiz)
Behörde
Quelle: BAFU / BFE
Hauseigentümer, KMU, Wohnbaugenossenschaften
Empfänger
Quelle: Gebäudeprogramm CH
CO₂-Abgabe (ca. 1/3 der Einnahmen zweckgebunden)
Finanzierungsquelle
Quelle: BAFU
ca. 7–8 % des Wärmeverbrauchs
Anteil Holzenergie an CH-Wärme
Quelle: Holzenergie Schweiz 2024
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